Die Gemeinde Feilitzsch beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern.   

Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

 

Förderschritt 7:  Kooperationsvertrag (19.11.2015)



In der folgenden Datei finden Sie die Bestätigung der Gemeinde Feilitzsch  zum Kooperationsvertrag:

PDF-Download  

 

Förderschritt 6:  Zuwendungsbescheid (18.11.2015)


Die Gemeinde Feilitzsch hat den von der Regierung von Oberfranken erstellten positiven Förderbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern erhalten.

Der Förderbescheid wurde am 13. November 2015 vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Herrn Dr. Markus Söder, an den Ersten Bürgermeister Francisco Hernandez Jimenez überreicht.

 

 


Förderschritt 5:  Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung


Die Gemeinde Feilitzsch hat mit Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR vom 20.12.2014 das Auswahlverfahren-einstufig-zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) durchgeführt. Die Angebotsabgabe war zunächst bis zum  27.02.2015, 10.00 Uhr befristet. Nach einem durchgeführten Bietergespräch wurden die Anbieter aufgefordert, ein überarbeitetes Angebot bis zum 03.06.2015, 12 Uhr, einzureichen.
Die Auswahlentscheidung kann hier „Gemeinde Feilitzsch Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung“ eingesehen werden.

 

Förderschritt 4:  Auswahlverfahren Bekanntmachung vom 15.12.2014


Die Gemeinde Feilitzsch führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 27.02.2015, 10.00 Uhr einzureichen.

Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit den Kommunen

- Gemeinde Gattendorf (www.gattendorf.de)

- Gemeinde Töpen (www.toepen.de)

- Gemeinde Trogen (www.trogen.de)

Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

Karte zum Auswahlverfahren


 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (01.12.2014)


Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Feilitzsch vom 02.08.2014 bis zum 10.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR  durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Feilitzsch und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Zusätzlich wurden mit dem Schreiben/E-Mail vom 31.07.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen befragt.

Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben.

Die Ergebnisse können hier abgerufen werden.




Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (31.07.2014)

 

Die Gemeinde Feilitzsch veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Die Gemeinde Feilitzsch bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 10.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.

 


Förderschritt 1: Ist-Versorgung (31.07.2014)

Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Ist-Versorgung für die Gemeinde Feilitzsch kann
hier abgerufen werden.