Finanzamt Hof a.d.Saale mit Außenstellen Naila & Münchberg
Bekanntmachung
über den Feldvergleich und die Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse
In der Gemeinde: Feilitzsch
wird in der Gemarkung: Feilitzsch
ab: 17.02.2020
ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten nach dem Bodenschätzungsgesetz durchgeführt (§ 11 BodSchätzG).
Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.
Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten wurden der amtlich landwirtschaftliche Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamts, sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt.
Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen.
Die Mitarbeiter der Bodenschätzung haben eine Ausnahmegenehmigung zum Betreten der Grundstücke.
Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht.
Nach Abschluss der Arbeiten können die betroffenen Grundstückseigentümer die Ergebnisse einsehen (wird gesondert bekanntgegeben).
Hof, 03.02.2020
Der Amtsleiter des Finanzamts Vorsitzender des Schätzungsausschusses
gez. Drews gez. Färber
Aushang vom 07.02. – 27.03.2020