Finanzamt Hof a.d.Saale mit Außenstellen Naila & Münchberg

Bekanntmachung

über den Feldvergleich und die Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse

 

In der Gemeinde: Feilitzsch

wird in der Gemarkung: Feilitzsch

ab: 17.02.2020

ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungsarten nach dem Bodenschätzungsgesetz durchgeführt (§ 11 BodSchätzG).

Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen.

Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten wurden der amtlich landwirtschaftliche Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamts, sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt.

Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Aufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen.   

Die Mitarbeiter der Bodenschätzung haben eine Ausnahmegenehmigung zum Betreten der Grundstücke.

Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht.

 

Nach Abschluss der Arbeiten können die betroffenen Grundstückseigentümer die Ergebnisse einsehen (wird gesondert bekanntgegeben).

Hof, 03.02.2020

Der Amtsleiter des Finanzamts                                                                                Vorsitzender des Schätzungsausschusses

gez. Drews                                                                                                                gez. Färber

Aushang vom 07.02. – 27.03.2020