1. Änderung des Bebauungsplanes "Wochenendhausgebiet Kreuzlein" im Gemeindeteil Münchenreuth
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2023, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In der Zeit vom 26.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Änderung Bebauungsplan - Planungsstand
Änderung des Bebauungsplanes "Am Kessel II" in Feilitzsch
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2022, für die o.g. Bauleitplanung die öffentliche Auslegung durchzuführen. In der Zeit vom 06.10.2022 bis einschließlich 07.11.2022 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Änderung des Bebauungsplanes "Am Weidenacker II" in Zedtwitz
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 02. März 2023, für die o.g. Bauleitplanung die öffentliche Auslegung durchzuführen.
In der Zeit vom 05. September 2023 bis einschließlich 06. Oktober 2023 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Aufhebung des Bebauungsplanes "Isaarer Straße" in Zedtwitz
Die Gemeinde Feilitzsch beschloss in der Gemeinderatssitzung vom 08. September 2022, für die o.g. Bauleitplanung die öffentliche Auslegung durchzuführen. In der Zeit vom 26. September 2022 bis einschließlich 25. Oktober 2022 können Anregungen vorgebracht werden.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Entwurf Aufhebung Bebauungsplan