Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022

Gemäß Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Feilitzsch
vom 30.08.2011 beträgt die Hundesteuer jährlich …
für den ersten Hund 30,00 EUR
für den zweiten Hund 50,00 EUR
für den dritten und jeden weiteren Hund 65,00 EUR
für einen Kampfhund Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2 KampfhundeVO) 400,00 EUR
Eine Änderung dieser Steuerbeträge ist nicht erfolgt, so dass auf die Erteilung von
Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2022 verzichtet werden kann.
Die Hundesteuer wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung für das Kalenderjahr
2022 in ihrer Höhe auf Basis der v.g. Rechtsvorschriften festgesetzt.
Die Steuer ist jeweils zum 01. April eines Kalenderjahres mit dem Jahresbetrag fällig.
Die bei der Anmeldung des Hundes ausgegebene Steuermarke bleibt für die Dauer der
Hundehaltung gültig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die
Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer
Frist von einem Monat (die Frist beginnt zu laufen mit dem Tag der Bekanntmachung) durch
Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Gemeinde Feilitzsch –Steueramt-, Hauptstraße 28, 95183 Feilitzsch zu erheben.
 
GEMEINDE FEILITZSCH
Francisco Hernandez Jimenez
1.Bürgermeister